Arbeitssicherheit
Das ASchG regelt die Einhaltung von zahlreichen Vorgaben zur Arbeitssicherheit, Arbeitsplatzgestaltung und Unfallverhütung.
Ihr Mehrwert durch den Einsatz von Sicherheitsfachkräften ergibt sich aus folgenden Faktoren:
- Eine Sicherheitsfachkraft reduziert nachweislich die Anzahl von Arbeitsunfällen.
- Eine Sicherheitsfachkraft steigert das Sicherheitsbewusstsein im Unternehmen und sorgt für sichere Betriebsstätten.
- Eine Sicherheitsfachkraft sorgt für Rechtssicherheit.
Umso besser Sie Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen etablieren desto mehr Gewinn können Sie aufgrund wegfallender Arbeitsausfällen generieren!
- Jeder Betrieb, der Arbeitskräfte beschäftigt, ist verpflichtet, eine Sicherheitsfachkraft einzusetzen.
- Sicherheitsfachkräfte haben die Aufgabe, die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer, die Sicherheitsvertrauenspersonen und die Belegschaftsorgane auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung zu beraten und die Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten auf diesen Gebieten zu unterstützen. (§ 76 ASchG)
Wissen Sie Bescheid über Ihre rechtlichen Pflichten als Unternehmer im Bereich ArbeitnehmerInnenschutz? Vereinbaren Sie einen Beratungstermin!
Jetzt Anfragen